Im Spanienurlaub UL Lizenz/ Berechtigung erneuern - deutsche Ultraleichtflugschule - Lebrija - bei Jerez de la Frontera

Ein UL-Schein, ausgestellt vor 12-2014 ist fünf Jahre gültig. Danach ausgestellte unbefristet. Die Berechtigung, selbständig zu fliegen ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Hat man den Zeitpukt der UL-Lizenzverlängerung verpaßt oder zu wenig Flugstunden dafür geflogen, können Sie an unserer Flugschule, in Spanien meist auch im Winterhalbjahr wettersicher, die Bedingungen zur Verlängerung der Gültigkeit der Fluglizenz/ Berechtigung nachfliegen. Verbinden Sie die Gültigkeitsverlängerung mit einem wunderschönen Flugurlaub in Spanien bei unvergesslichen Streckenflügen mit dem UL. Das Foto zeigt die Insel Sancti Petri vor Chiclana, südlich von Cádiz. UL-Lizenzen, ausgestellt vor Dezember 2014 mußten alle 5 Jahre neu ausgestellt werden. Umgangssprachlich, verlängert werden.

Ultraleichtflugscheine, ausgestellt ab Dezember 2014, sind unbefristet gültig.

Aber auch unbefristet ausgestellte UL-Lizenzen bedürfen einer Erhaltung. Allerdings sind seit Dezember 2014 die Piloten selbst dafür verantwortlich. Die Behörden stellen nicht (mehr) alle fünf Jahre eine neue Lizenz aus.

Um aus einer alten, ungültigen UL-Lizenz eine unbefristete neue zu machen, müssen Sie nur die gleichen Bedingungen erfüllen, wie zur Erhaltung der unbefristet gültigen UL-Lizenz erforderlich sind.

Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, alleine oder mit Fluggast Ultreichtflugzeuge fliegen zu dürfen, haben sich nicht geändert. Jeder Pilot ist dafür verantwortlich, daß er

zum nächsten Start innerhalb der letzten 24 Monate

Weiterhin muß zu diesem Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums

Wer mit Passagier UL fliegen will, muß zusätzlich noch

Sind die oben genannten Bedingungen (12h/ 12 Starts und Landungen in 24 Monaten) nicht erfüllt, erlischt die Berechtigung, ein UL eigenverantworlich führen zu dürfen. Um die Gültigkeit der Berechtigung, ein Ultraleicht führen zu dürfen, müssen die fehlenden Starts und Landungen, bzw. Flugstunden mit Fluglehrer oder unter Aufsicht eines Fluglehrers geflogen werden. Die UL-Lizenz muß dafür nicht neu ausgestellt werden.

Erneuern Sie Ihren Ultraleichtschein/ Ihre Berechtigung in zwei bis drei Tagen an unserer Ultraleicht Ferienflugschule in Lebrija bei Jerez de la Frontera.

Verbinden Sie das ganze doch mit einem unserer UL-Streckenflugangebote.

Wenn Ihr UL-Schein (alt) oder Ihre Berechtigung (neu) ungültig geworden ist, können Sie ohne Probleme die Bedingungen für die Neuausstellung (UL- Schein alt) oder Gültigkeitserhaltung des "Type-Ratings" (UL-Schein neu) unter Aufsicht oder Mitnahme eines UL-Lehrers im UL erfliegen. 12 Flugstunden, 12 Starts- und Landungen, darin enthalten ein mindestens einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer, haben Sie in Spanien in maximal drei Tagen geflogen.

Ein Prüfungsflug mit Prüfer ist dafür nicht erforderlich.

Erneuern Sie Ihren UL-Schein/ Ihre Berechtigung in kürzester Zeit dort wo das Wetter in Europa am schönsten ist. An der Außenstelle Lebrija unserer deutschen Ultraleicht-Ferienflugschule Großenhain bei Dresden.

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