Umschulung FCL/ PPL/ LAPL auf SPL an Ultraleicht-Ferienflugschule in Lebrija bei Jerez de la Frontera
umfasst
- eine Einweisung ins UL - Flugzeug
- eine Einweisung Verhalten in besonderen Fällen, die Unterschiede zum Motorflug
- eine pyrotechnische Einweisung (Rettungsgerät)
- einen vorgeschriebenen mindestens einstündigen Übungsflug im Ultraleichtflugzeug, der in der Einweisung enthalten ist
Gem. LuftPersV ist die Umschulung vom FCL/ PPL/ LAPL zum SPL eine Ausbildung.
Die Passagierberechtigung gilt für PPL/ LAPL - Inhaber als erteilt und muss nicht separat für den UL-Schein erworben werden und wird in die UL-Lizenz eingetragen.
Es sind keine Mindestflugstunden oder Starts und Landungen während der Flugausbildung vorgeschrieben. Keine gesonderte praktische Prüfung mit Prüfungsrat. Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Ausbildungsleiter der Flugschule.
Umschüler mit gültiger EASA PPL, FCL, bzw. LAPL
Änderungen in der LuftPersV§ 42 Abs. 4
Hier wird klargestellt, dass die Ausbildung zum Führen von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen in einer registrierten Ausbildungseinrichtung mit der dazu erforderlichen Anmeldung (=Ausbildungsmeldung!) erfolgen muß.
Bei der Umschulung von FCL/ PPL/ LAPL-Piloten auf aerodynamisch dreiachsgesteuerten UL wird keine "Einweisung" mehr durchgeführt, sondern eine Ausbildung.
Zur Ausstellung der UL-Lizenz sind nach der Flugausbildung zum SPL einzureichen:
- Bestätigung über die Ausbildung von Motorflugschein auf dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge
- Ausbildungsmeldung
- Kopie der gültigen FCL/ PPL/ LAPL-Lizenz
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
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